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   LSG Sachsen-Anhalt, 15.07.2022 - L 2 AS 344/21   

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https://dejure.org/2022,44150
LSG Sachsen-Anhalt, 15.07.2022 - L 2 AS 344/21 (https://dejure.org/2022,44150)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.07.2022 - L 2 AS 344/21 (https://dejure.org/2022,44150)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Juli 2022 - L 2 AS 344/21 (https://dejure.org/2022,44150)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 12a S 1 SGB 2, § 12a S 2 Nr 1 SGB 2, § 13 Abs 2 SGB 2, § 5 Abs 3 S 1 SGB 2, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Rechtsschutzbedürfnis - zwischenzeitliche Rentenbewilligung auf Antrag des Grundsicherungsträgers - laufender Überprüfungsantrag - Unbilligkeit - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente mit Abschlägen; Anforderungen an das Rechtsschutzinteresse für eine Klage; Keine Rückwirkung von § ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 589
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.07.2022 - L 2 AS 344/21
    Insoweit ist nur auf ihn und nicht auch auf seine mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebende Ehefrau abzustellen (so ausdrücklich unter Verweis auf das Regelungsgefüge des § 12a SGB II: BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R - juris Rn. 32).

    Die Ausnahmetatbestände, bei deren Vorliegen Leistungsberechtigte gleichwohl zur Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente nicht verpflichtet sind, regelt die UnbilligkeitsV abschließend (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R - juris Rn. 23).

    Sein Ermessen hat der Beklagte fehlerfrei ausgeübt (zur erforderlichen Ermessensausübung bereits bei Aufforderung zur Antragstellung: BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R - juris Rn. 27).

    Soweit sich Umstände für solche Härten nicht aufdrängen, ist es am Leistungsberechtigten, atypische Umstände seines Einzelfalles vorzubringen, die der Leistungsträger zu erwägen hat (BSG, Urteil vom 19. August 2015, a.a.O., juris Rn. 29).

    Ein atypischer Fall liegt nicht deshalb vor, weil die vorzeitige Altersrente des Leistungsberechtigten unter Umständen nicht bedarfsdeckend ist und Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII in Anspruch genommen werden müssten (BSG, Urteil vom 19. August 2015, a.a.O., juris Rn. 41).

  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 12/20 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.07.2022 - L 2 AS 344/21
    Die Regelung zur Unbilligkeit in § 6 UnbilligkeitsV für den Fall der Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente und dabei zu erwartender Hilfebedürftigkeit in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII ist erst zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten und entfaltet keine Wirkung für die Vergangenheit (Anschluss an BSG, Urteil vom 24. Juni 2020 - B 4 AS 12/20 R - juris RN 25).

    Bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Rentenantragstellung nach § 12a SGB II ist der Rentenversicherungsträger nicht notwendig nach § 75 Abs. 2 Alt. 1 SGG beizuladen (BSG, Urteil vom 24. Juni 2020 - B 4 AS 12/20 R - juris Rn. 13).

    Richtet sich das Begehren auf Aufhebung einer Aufforderung zur Rentenantragstellung, ist als maßgeblicher Zeitpunkt der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. dazu BSG, Urteil vom 24. Juni 2020 - B 4 AS 12/20 R - juris Rn. 25; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Juli 2020 - L 4 AS 647/18 - juris Rn. 57), hier also des Erlasses des Widerspruchsbescheides vom 3. Juni 2015 zu sehen.

    Sie ist erst zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten und entfaltet keine Wirkung für die Vergangenheit (so ausdrücklich: BSG, Urteil vom 24. Juni 2020 - B 4 AS 12/20 R - juris Rn. 25).

  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei rückwirkender Bewilligung einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.07.2022 - L 2 AS 344/21
    Ob der vom Beklagten für den Kläger gestellte Antrag auch nach bestandskräftiger Rentenbewilligung noch beseitigt werden kann, ist rentenrechtlich nicht abschließend geklärt (vgl. BSG, Urteil vom 9. August 1995 - 13 RJ 43/94 - juris Rn. 23; Kador in: jurisPK-SGB VI, 3. Aufl., Stand: 19. Mai 2022, § 99 Rn. 40).
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 46/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Leistungen - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.07.2022 - L 2 AS 344/21
    Auch die durch die Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente folgenden dauerhaften Rentenabschläge und die damit einhergehenden geringeren Rentenerhöhungen waren dem Gesetzgeber bekannt und können nicht zur Annahme einer außergewöhnlichen Härte führen (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 46/15 R - juris Rn. 27).
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 105/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Bezugs einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.07.2022 - L 2 AS 344/21
    Vorliegend führt die Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit des Klägers nach dem SGB II, denn diese wird unabhängig von der Höhe der Rente beseitigt, was aus § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II folgt, wonach Leistungen nach dem SGB II nicht erhält, wer Rente wegen Alters bezieht (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 4 AS 105/11 R - juris Rn. 15 ff).
  • BSG, 09.08.2018 - B 14 AS 1/18 R

    Aufforderung zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.07.2022 - L 2 AS 344/21
    Dies gilt trotz der mit ihr verbundenen dauerhaften Rentenabschläge für jeden Kalendermonat einer vorzeitigen Inanspruchnahme (niedrigerer Zugangsfaktor nach § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a SGB VI für die gesamte Rentenbezugsdauer aufgrund § 77 Abs. 3 Satz 1 SGB VI; vgl. BSG, Urteil vom 9. August 2018 - B 14 AS 1/18 R - juris Rn. 14).
  • BSG, 09.03.2016 - B 14 AS 3/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.07.2022 - L 2 AS 344/21
    Dies führt in der Regel zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Anfechtung der Aufforderung zur Beantragung der Rente (vgl. BSG, Beschluss vom 12. Juni 2013 - B 14 AS 225/12 B - juris Rn. 5; BSG, Urteil vom 9. März 2016 - B 14 AS 3/15 R - juris Rn. 13; BSG, Beschluss vom 11. März 2020 - B 4 AS 35/20 B - juris Rn. 3).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 24/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Klage - fehlendes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.07.2022 - L 2 AS 344/21
    Ein Rechtsschutzbedürfnis liegt dann nicht vor, wenn unzweifelhaft ist, dass die begehrte gerichtliche Entscheidung die rechtliche oder wirtschaftliche Stellung des Klägers nicht verbessern würde (Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, Vor § 51 Rn. 16a; Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 24/10 R - juris Rn. 10).
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 225/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.07.2022 - L 2 AS 344/21
    Dies führt in der Regel zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Anfechtung der Aufforderung zur Beantragung der Rente (vgl. BSG, Beschluss vom 12. Juni 2013 - B 14 AS 225/12 B - juris Rn. 5; BSG, Urteil vom 9. März 2016 - B 14 AS 3/15 R - juris Rn. 13; BSG, Beschluss vom 11. März 2020 - B 4 AS 35/20 B - juris Rn. 3).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.07.2020 - L 4 AS 647/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Inanspruchnahme einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.07.2022 - L 2 AS 344/21
    Richtet sich das Begehren auf Aufhebung einer Aufforderung zur Rentenantragstellung, ist als maßgeblicher Zeitpunkt der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. dazu BSG, Urteil vom 24. Juni 2020 - B 4 AS 12/20 R - juris Rn. 25; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Juli 2020 - L 4 AS 647/18 - juris Rn. 57), hier also des Erlasses des Widerspruchsbescheides vom 3. Juni 2015 zu sehen.
  • BSG, 11.03.2020 - B 4 AS 35/20 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Klärungsbedürftigkeit und

  • LSG Berlin, 13.07.2001 - L 10 AL 211/99
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